Hier erfahren Sie welche elektrischen Baumaßnahmen förderfähig sind
- Förderung für Smart-Home Installation (Förderung durch die KfW oder dem BAFA)
- Förderung für Photovoltaikanlagen (Förderung durch die KfW)
- Absetzen von Handwerkerleistungen nach Paragraph 35 a Abs. 3 EStG (Als Mieter oder Eigentümer können die Kosten für Handwerkerleistungen für selbstgenutzte Immobilien abgesetzt werden.Teils Inklusive Material)
- Hierzu zählen:
- – Modernisierungsmaßnahmen
- – Renovierungsmaßnahmen
- – Erhaltungsmaßnahmen
- – Erweiterung von Wohnraum
Diese Förderung ist ein Mal im Jahr möglich. Erstattet werden 20% von maximal 6000,-€. (Förderfähig durch das Finanzamt Deutschland [Förderbedingungen beachten])
- Förderung für Einbruchschutz (Förderfähig durch die KfW und das Bundesinnenministerium)
- Förderung für Elektromobilität und Autoladestationen