Hier erfahren Sie welche elektrischen Baumaßnahmen förderfähig sind

  • Förderung für Smart-Home Installation (Förderung durch die KfW oder dem BAFA)
  • Förderung für Photovoltaikanlagen (Förderung durch die KfW)
  • Absetzen von Handwerkerleistungen nach Paragraph 35 a Abs. 3 EStG (Als Mieter oder Eigentümer können die Kosten für Handwerkerleistungen für selbstgenutzte Immobilien abgesetzt werden.Teils Inklusive Material)
  • Hierzu zählen:
  • – Modernisierungsmaßnahmen
  • – Renovierungsmaßnahmen
  • – Erhaltungsmaßnahmen
  • – Erweiterung von Wohnraum

Diese Förderung ist ein Mal im Jahr möglich. Erstattet werden 20% von maximal 6000,-€. (Förderfähig durch das Finanzamt Deutschland [Förderbedingungen beachten])

  • Förderung für Einbruchschutz (Förderfähig durch die KfW und das Bundesinnenministerium)
  • Förderung für Elektromobilität und Autoladestationen

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